Interpellation

Wie kann die Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz im Bereich der Darstellenden Künste und der Fotografie sichergestellt werden?

Der Bundesrat wird gebeten, auf folgende Fragen Antwort zu geben:

1. Teilt er die Ansicht, dass die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes der Schweiz eine nationale Aufgabe ist und wird er im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft eine Strategie zur „Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz“ vorlegen?

2. Wie gedenkt er das kulturelle Erbe im Bereich der Darstellenden Künste und der Fotografie zu bewahren, wenn die Stiftung SAPA (Schweizer Archiv der Darstellenden Künste) sowie die Fotostiftung Schweiz vom Bund nicht als Sammlungen unterstützt werden?

3. Wie will er die Finanzierung der Stiftung SAPA sicherstellen, einer Stiftung, die auf den Wunsch des Bundes entstand?

Begründung

Kurt Fluri
Nationalrat
Stadtpräsident

Das schweizerische Selbstverständnis basiert auf seiner kulturellen Identität; den Boden dazu bildet das nationale Kulturerbe. Dessen Erhaltung ist eine Aufgabe des Bundes, doch fehlt eine übergeordnete Strategie. Das Literaturarchiv, die Grafische Sammlung und die Nationalphonothek sind Institutionen des Bundes. Die Cinémathèque Suisse wird über den Filmkredit finanziert, das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft und bisher die Schweizerische Theatersammlung über das SBFI. Die Fotostiftung Schweiz sowie das Schweizer Tanzarchiv werden vom BAK als „Netzwerke Dritter“ unterstützt.

Die Stiftung SAPA sammelt, bewahrt und vermittelt das immaterielle Kulturerbe im Bereich der Darstellenden Künste (Tanz, Theater, Kleinkunst, Performance), die Fotostiftung bewahrt das fotografische Erbe. Beide Stiftungen werden vom BAK nur als Netzwerke unterstützt (Kulturbotschaft 2016-2020, Abschnitt 2.2.1). Die fehlende Unterstützung der Sammlungen gefährdet dieses wichtige Schweizer Kulturgut.

Auf Wunsch des BAK und des SBFI schlossen sich die Schweizerische Theatersammlung und das Schweizer Tanzarchiv zur Stiftung SAPA zusammen. Diese steht nun vor grossen Herausforderungen. Das Theatererbe droht angesichts des prekären Konservierungszustandes zu verfallen. Die Sammlungen beinhalten audiovisuelle Zeugnisse, Papierdokumente, Fotografien, Modelle und Kostüme. Die Konservierung ist aufwändig (z.B. digitale Langzeitarchivierung). Die finanzielle Unterstützung der Stiftung SAPA mit knapp 1 Million Franken ist unzureichend. Für den Erhalt des Schweizer Kulturerbes im Bereich der Darstellenden Künste benötigt SAPA einen Betriebsbeitrag von mindestens 1,5 Millionen Franken.

Stellungnahme des Bundestrates
1. Die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes der Schweiz ist eine gemeinsame Aufgabe aller relevanten Akteure (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und Private). Der Bund trägt aktiv zu dieser Aufgabe bei, indem er eigene Gedächtnisinstitutionen führt, wie zum Beispiel das Schweizerische Nationalmuseum, die Schweizerische Nationalbibliothek sowie die Museen und Sammlungen des Bundesamtes für Kultur (BAK). Im Weiteren vergibt das BAK gestützt auf Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes (KFG, SR 442.1) Finanzhilfen an Dritte zur Bewahrung des kulturellen Erbes der Schweiz. Eine übergeordnete Strategie im Sinne einer nationalen „Memopolitik“ des Bundes wurde vom BAK mit Bericht vom 1. Mai 2008 zur Diskussion gestellt. Die Anhörung der interessierten Kreise zum Bericht ergab im Wesentlichen, dass auf eine zentrale Regulierung der Memopolitik durch den Bund verzichtet werden soll. Die Frage der Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz wird in der neuen Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024 weiterhin einen wichtigen Platz einnehmen.

2. Der Bund unterstützt bereits heute im Rahmen von Leistungsvereinbarungen vielfältige Leistungen zu Gunsten der Sammlungen der Stiftung SAPA und der Fotostiftung Schweiz. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau, das Bewahren und die Vermittlung ihrer Sammlungen.

3. Die Stiftung SAPA ist im Jahr 2017 aus einer Fusion der Stiftung Schweizer Tanzarchiv (STA) und der Stiftung Schweizerische Theatersammlung (STS) hervorgegangen. Die von allen beteiligten Akteuren als zielführend erachtete Fusion diente der Stärkung der Synergien einer spartenübergreifenden Tätigkeit im Bereich der darstellenden Künste. Die vormalige STA wurde bis Ende 2016 vom BAK und die vormalige STS vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt.

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz

Von 2017 bis 2020 erhält die Stiftung SAPA Beiträge in der Höhe von durchschnittlich 970 000 Franken pro Jahr. Zusicherungen über die Höhe der Finanzhilfe können für die nächste Förderperiode zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Diese Frage wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2021 bis 2024 behandelt.

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